BGBl. III Nr. 28/2013
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Zuständige Behörden
Zuständige Behörden für dieses Abkommen sind:
Zentralstellen:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich
Ausländer- und Passamt des Fürstentums Liechtenstein
Amt für Auswärtige Angelegenheiten des Fürstentums Liechtenstein
Vertretungsbehörden:
Österreichische Botschaft Agram/Zagreb
Österreichische Botschaft Sofia
Österreichische Botschaft Tirana
Österreichische Botschaft Dublin
Österreichische Botschaft Kuala Lumpur
Die Kontaktdaten sowie Änderungen betreffend die Österreichischen Vertretungsbehörden, die dieses Abkommen anwenden, werden einvernehmlich auf diplomatischem Wege festgelegt.