BGBl. III Nr. 128/2015
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Von der OeKB refinanzierte Kreditverträge werden direkt zwischen im österreichischen Exportfinanzierungsverfahren akzeptierbaren Kommerzbanken als Kreditgeber und dem von der Vietnamesischen Regierung autorisierten und auftrags der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam handelndem Ministerium für Finanzen der Sozialistischen Republik Vietnam als Kreditnehmer verhandelt und abgeschlossen.