Die wechselseitige Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Vertragsparteienerfolgt unter Beachtung erteilter Auflagen und nach Maßgabe folgender Grundsätze:
- Ziffer einsDie übermittelten Daten dürfen ohne Zustimmung der übermittelnden Behörden zu keinen anderen als den der Übermittlung zugrunde liegenden Zwecken verwendet werden;
- Ziffer 2Die übermittelten Daten sind zu löschen bzw. richtig zu stellen, sobald
- Litera asich die Unrichtigkeit der Daten ergibt,
- Litera bdie übermittelnde Behörde mitteilt, dass die übermittelten Daten rechtswidrig ermittelt oder übermittelt worden sind, oder
- Litera cdie Daten nicht mehr zur Erfüllung der für die Übermittlung maßgeblichen behördlichen Aufgaben benötigt werden, es sei denn, dass eine ausdrückliche Ermächtigung besteht,die übermittelten Daten zu anderen Zwecken zu verwenden und
- Ziffer 3Im Falle eines Ersuchens einer Behörde einer der Vertragsparteien ist Auskunft über jegliche Verwendung zu geben.