BGBl. III Nr. 74/2019
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel römisch vier
Ziffer eins Dieses Protokoll tritt dreißig Tage, nachdem es von zwölf Staaten entsprechend den Bestimmungen des Artikels römisch drei ohne Vorbehalt bezüglich der Annahme unterzeichnet oder angenommen worden ist und nach Inkrafttreten der Abänderung der Schlußbestimmung des Abkommens, derzufolge der Text des Abkommens in russischer Sprache in gleicher Weise maßgebend ist, in Kraft.
Ziffer 2 Für einen Staat, der diesem Protokoll später gemäß Artikel römisch drei beitritt, tritt das Protokoll am Tage seiner Unterzeichnung ohne Vorbehalt bezüglich der Annahme oder am Tage seiner Annahme in Kraft.