BGBl. III Nr. 100/2022
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Die Vertragsparteien können im Rahmen dieses Abkommens Forschende sowie Forschungseinrichtungen des öffentlichen und privaten Sektors die Beteiligung an Kooperationsmaßnahmen, in Übereinstimmung mit innerstaatlichen Rechtsvorschriften, ermöglichen.