BGBl. III Nr. 148/2022
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus (Korea/R)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Frauen
Die Vertragsparteien ermutigen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte. Die Vertragsparteien drücken ihre Bereitschaft zum Austausch von Konzepten sowie Expertinnen und Experten in diesen Bereichen aus, vorbehaltlich der Verfügbarkeit finanzieller Mittel.