Absatz eins,Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostentabelle in der Anlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar (Werte jeweils in Mio. €, genaue Kostenangaben siehe Anlage 3):
BGBl. I Nr. 148/2024
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung des Baus der Regionalstadtbahn Linz
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4
Kosten
Jahr | Grund- und Errichtungskosten | Valorisierung | Risikovorsorge | Summe |
2022 | 0,196 |
|
| 0,196 |
2023 | 0,836 |
|
| 0,836 |
2024 | 1,639 | 0,039 | 0,094 | 1,773 |
2025 | 7,613 | 0,713 | 1,493 | 9,819 |
2026 | 12,399 | 1,501 | 2,435 | 16,335 |
2027 | 38,083 | 5,677 | 7,043 | 50,804 |
2028 | 171,668 | 30,522 | 30,829 | 233,019 |
2029 | 180,416 | 37,390 | 34,240 | 252,045 |
2030 | 121,637 | 28,879 | 30,811 | 181,327 |
2031 | 66,537 | 17,856 | 21,098 | 105,491 |
2032 | 53,913 | 16,177 | 17,523 | 87,613 |
Summe | 654,937 | 138,755 | 145,566 | 939,258 |
- Absatz 2,Die Gesamtkosten des Vorhabens nach Absatz eins, beruhen auf der Preisbasis 2023 und enthalten eine Risikovorsorge. Sie sind mit folgenden Werten auf das Projektende vorausvalorisiert: 2023: 4,1%, ab 2024: jährlich 2,5%. Abweichungen aufgrund der tatsächlichen Indexentwicklung haben keinen Einfluss auf den absoluten Deckelungsbetrag gemäß Absatz eins,, es sei denn, die oben angeführten Valorisierungen werden in drei aufeinanderfolgenden Jahren überstiegen oder unterschritten. In diesem Fall wird unter Berücksichtigung der bis dahin tatsächlichen Indexentwicklung (gemäß den tatsächlichen Wertsicherungsklauseln in den Verträgen zur Umsetzung des Vorhabens) der Lenkungsausschuss mit der Frage der Risiko- und Kostentragung befasst.
- Absatz 3,Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Absatz 2, sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten des Vorhabens in Abhängigkeit von deren Planungs- und Baufortschritt sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.