BGBl. III Nr. 86/2026
Änderung der Liste der Vertretungsbehörden in Art. 4 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Vertretung im Verfahren der Visa
Änderung der Liste der Vertretungsbehörden in Art. 4 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Vertretung im Verfahren der Visa
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4geändert
… 8 unveränderte Absätze
Artikel 4
Zuständige Behörden
… 9 unveränderte Absätze
Schlagworte

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich
Ausländer- und Passamt des Fürstentums Liechtenstein
Amt für Auswärtige Angelegenheiten des Fürstentums Liechtenstein
Österreichische Botschaft Agram/Zagreb
Österreichische Botschaft Sofia
Österreichische Botschaft Tirana
Österreichische Botschaft Dublin
Österreichische Botschaft Kuala Lumpur
Österreichische Botschaft in Nikosia
Österreichische Botschaft in Skopje
Österreichische Botschaft Neu Delhi für Anträge, die im Wege des externen Dienstleisters in Thimphu/Bhutan gestellt werden;
Österreichische Botschaft Canberra für Anträge, die im Wege des externen Dienstleisters in Adelaide, Brisbane, Canberra, Melbourne, Perth und Sydney gestellt werden.