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RGBl. Nr. 180/1913

kundgemacht 02.09.1913 RIS↗
Übereinkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (IV. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz)
Kundmachung RGBl. Nr. 180/1913× zu IV. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz×

Änderungen durch diese Kundmachung

IV. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz neu § 0↗RIS↗
Art. 4neu
in Kraft ab 26.01.1910 · idF RGBl. Nr. 180/1913 Art. 4↗RIS↗

Artikel 4.

Dieses Übereinkommen tritt nach seiner Ratifikation für die Beziehungen zwischen den Vertragsmächten an die Stelle des Übereinkommens vom 29. Juli 1899, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges.

Das Übereinkommen von 1899 bleibt in Kraft für die Beziehungen zwischen den Mächten, die es unterzeichnet haben, die aber das vorliegende Übereinkommen nicht gleichermaßen ratifizieren sollten.