Absatz eins,Beabsichtigen Beschaffungsstellen die Durchführung beschränkter Ausschreibungsverfahren, so
- Litera amachen sie in der Ausschreibungsbekanntmachung mindestens die unter den Nummern 1, 2, 6, 7, 10 und 11 des ANHANGS 1 Anlage römisch vier dieses Abkommens genannten Angaben und fordern Anbieter zur Stellung eines Teilnahmeantrags auf;
- Litera bübermitteln sie den Anbietern, die sie nach Absatz 2 Buchstabe b des ANHANGS 1 Anlage römisch sechs dieses Abkommens unterrichten, bis zum Beginn der Frist für die Einreichung der Angebote mindestens die unter den Nummern 3, 4, 5, 8 und 9 des ANHANGS 1 Anlage römisch sechs dieses Abkommens genannten Angaben.