Entwicklung von Strategien zur Erhöhung der Energiesicherheit,
BGBl. III Nr. 163/2022
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 48neu
ARTIKEL 48
Energie
Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung des Energiesektors und die Rolle eines gut funktionierenden Energiemarkts bei der Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Wirtschaftswachstum an, tragen zur Verwirklichung der international vereinbarten Entwicklungsziele bei, arbeiten bei der Bewältigung globaler Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima zusammen und sind bestrebt, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Zusammenarbeit in diesem Berecih mit folgenden Zielen zu verstärken:
- Litera a
- Litera bFörderung des weltweiten Handels und der weltweiten Investitionen im Energiebereich,
- Litera cVerbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
- Litera dVerbesserung des Funktionierens der globalen Energiemärkte,
- Litera eAustausch von Informationen und Erfahrungen im Rahmen der bestehenden multilateralen Energieforen,
- Litera fFörderung der Entwicklung und Nutzung sauberer, diversifizierter, kosteneffizienter und nachhaltiger Energietechnologien, unter anderem erneuerbare und emissionsarme Energietechnologien,
- Litera gFörderung einer rationellen Energienutzung durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz bei der Energieerzeugung, -transport, -verteilung und -endverbrauch und
- Litera hAustausch bewährter Methoden im Bereich der Energieexploration und -erzeugung.