Absatz eins,Das Übereinkommen liegt für die Mitgliedstaaten des Europarats, für die Europäische Gemeinschaft und für Nichtmitgliedstaaten, die sich an der Ausarbeitung des Übereinkommens beteiligt haben, zur Unterzeichnung auf. Diese Staaten oder die Europäische Gemeinschaft können ihre Zustimmung, gebunden zu sein, ausdrücken,
- Litera aindem sie es ohne Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung unter-zeichnen oder
- Litera bindem sie es vorbehaltlich der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung unterzeichnen und später ratifizieren, annehmen oder genehmigen.