Die Zeitfolge der unter dieses Abkommen fallenden Ausstellungen wird folgendermaßen geregelt:
- Litera aim selben Staat muß zwischen zwei universellen Ausstellungen ein Mindestzeitabstand von zwanzig Jahren liegen; zwischen einer universellen Ausstellung und einer Fachausstellung muß ein Mindestzeitabstand von fünf Jahren liegen;
- Litera bin verschiedenen Staaten muß zwischen zwei universellen Ausstellungen ein Mindestabstand von zehn Jahren liegen;
- Litera cim selben Staat muß zwischen gleichartigen Fachausstellungen ein Mindestzeitabstand von zehn Jahren liegen; zwischen zwei Fachausstellungen verschiedener Art muß ein Mindestzeitabstand von fünf Jahren liegen;
- Litera din verschiedenen Staaten muß zwischen zwei gleichartigen Fachausstellungen ein Mindestzeitabstand von fünf Jahren liegen; zwischen zwei Fachausstellungen verschiedener Art muß ein Mindestzeitabstand von zwei Jahren liegen.