BGBl. III Nr. 226/2002
226. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr der Republik Lettland über die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr (Lettland)
neu
Art. 5neu
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