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BGBl. III Nr. 166/2013

kundgemacht 19.06.2013 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation betreffend die Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation betreffend die Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich
Kundmachung BGBl. III Nr. 166/2013× zu Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übergabe der Büchersammlung Esterházy an die Republik Österreich neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 01.09.2013 · idF BGBl. III Nr. 166/2013 Art. 5↗RIS↗

Artikel 5

Die Esterházy-Bücher werden bei der Ausfuhr aus der Russischen Föderation sowie bei der Einfuhr in die Republik Österreich in Übereinstimmung mit diesem Abkommen von Zollabgaben, Steuern und sonstigen Abgaben befreit. Die Russische Seite erteilt innerhalb von zehn Tagen nach der Unterzeichnung des jeweiligen Übergabe-Übernahme-Protokolls die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen für die Esterházy-Bücher.