Absatz eins,Das Gericht genießt Immunität von der Gerichtsbarkeit mit Ausnahme folgender Fälle:
- Litera asoweit es im Einzelfall ausdrücklich auf seine Immunität verzichtet hat;
- Litera bim Fall eines von anderen Personen als den Richtern, dem Kanzler oder dem Personal des Gerichts gegen das Gericht angestrengten Zivilverfahrens wegen vertraglicher Haftung;
- Litera cim Fall eines gegen das Gericht angestrengten Zivilverfahrens wegen außervertraglicher Haftung, sofern der Anspruch nicht auf die Ausübung der Rechtsprechung des Gerichts gestützt wird, oder
- Litera dim Fall eines von einem Dritten angestrengten Zivilverfahrens wegen Schäden aufgrund eines Unfalls, der durch ein dem Gericht gehörendes oder für es betriebenes Motorfahrzeug verursacht wurde, oder im Fall eines Verstoßes gegen die Vorschriften über den Straßenverkehr, an dem dieses Fahrzeug beteiligt ist.