dRGBl. I S 147/1943
Änderungen durch diese Kundmachung
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5
Für die beim Inkrafttreten dieser Verordnung anhängigen Sachen bewendet es bei den bisherigen Vorschriften.