RGBl. Nr. 20/1876
Internationale Meter-Convention
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5.
Die Organisation des Bureau, sowie die Zusammensetzung und die Befugnisse des internationalen Comite und der General-Conferenz werden durch das dem gegenwärtigen Vertrage beigefügte Reglement bestimmt.