Rechtstracker.at
Kundmachungen zu UNO-City – Gemeinsamer Fonds für Reparaturen UNO, IAEO××
BGBl
BGBl. Nr. 364/1981 Sonstiges kundgemacht 31.07.1981
364. Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Errichtung und Verwaltung eines Gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen Zentrum Wien samt Notenwechseln
UNO-City – Gemeinsamer Fonds für Reparaturen UNO, IAEOneu