BGBl. III Nr. 8/2002
8. Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
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