Kurztitel
Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 8/2002Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 8 aus 2002,
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Langtitel
VEREINBARUNG zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße
StF: BGBl. III Nr. 8/2002
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 der Vereinbarung wurden am 8. August 2000 bzw. 30. März 2001 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 12 mit 1. Mai 2001 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, der Vereinbarung wurden am 8. August 2000 bzw. 30. März 2001 abgegeben; die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 12, mit 1. Mai 2001 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
PRÄAMBEL
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT), auch im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,
ENTSCHLOSSEN, zur Verwirklichung dieser Zielsetzung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,
IN DEM BESTREBEN, durch dieser Vereinbarung die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße zwischen ihren beiden Staaten auf diese Weise zu regeln, sowie deren Organisation und Durchführung zu erleichtern, und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus und der gegenseitigen Völkerverständigung in Europa zu leisten,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
Anmerkung
Das Memorandum wurde als Anlage 3 dokumentiert.