BGBl. III Nr. 148/2022
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus (Korea/R)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 6neu
Artikel 6
Tourismus
Die Vertragsparteien erleichtern den Austausch von Informationen betreffend Tourismus und ermutigen zur gemeinsamen Zusammenarbeit in diesem Bereich.