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BGBl. III Nr. 127/2023

kundgemacht 29.08.2023 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität
Kundmachung BGBl. III Nr. 127/2023× zu Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität (Indien) neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 01.09.2023 · idF BGBl. III Nr. 127/2023 Art. 6↗RIS↗

Artikel 6

Working Holiday

Die Vertragsparteien beabsichtigen, parallel dazu ein Working Holiday Programm zwischen Österreich und Indien zu vereinbaren, um jungen Staatsbürgern wechselseitig die Möglichkeit zu geben, die Kultur und Lebensweise des jeweils anderen Landes im Rahmen eines Ferienaufenthalts kennenzulernen, wobei Beschäftigung und Bildung sich beiläufig ergeben und nicht der primäre Anlass für den Besuch sind.