BGBl. Nr. 22/1926
Abkommen zwischen Österreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und Ungarn, betreffend Regelung der Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel römisch sechs. Dieses Übereinkommen soll in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Formen der vertragschließenden Teile ratifiziert werden und am Tage des Austausches der Ratifikationen in Kraft treten.
Urkund dessen haben die vorgenannten Bevollmächtigten das gegenwärtige Übereinkommen unterzeichnet und diesem ihr Siegel beigedruckt.
Geschehen in dreifacher Ausfertigung zu Washington am sechsundzwanzigsten November neunzehnhundertvierundzwanzig.