Sämmtliche Vergleichungen und Verificationen der neuen Prototype des Meter und des Kilogramm vorzunehmen;
RGBl. Nr. 20/1876
Internationale Meter-Convention
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6.
Das internationale Maß- und Gewichtsbureau ist mit folgenden Aufgaben betraut:
- Ziffer eins
- Ziffer 2die internationalen Prototype aufzubewahren;
- Ziffer 3periodische Vergleichungen der nationalen Prototype mit den internationalen Prototypen und deren Kontroletalons, sowie auch der denselben beigegebenen Thermometer anzustellen;
- Ziffer 4die neuen Prototype mit den nichtmetrischen, in den verschiedenen Ländern und in den Wissenschaften gebräuchlichen Maß- und Gewichtseinheiten zu vergleichen;
- Ziffer 5die geodätischen Maßstäbe zu bestimmen und zu vergleichen;
- Ziffer 6alle Präcisions-Maße und Gewichte zu vergleichen, welche, sei es von Regierungen, sei es von wissenschaftlichen Gesellschaften, oder auch von Gelehrten und Mechanikern, dem internationalen Bureau zur Bestimmung eingesandt werden.