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BGBl. III Nr. 163/2022

kundgemacht 20.10.2022 RIS↗Parlament↗
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 163/2022× zu Rahmenabkommen EU – Australien×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rahmenabkommen EU – Australien neu § 0↗RIS↗
Art. 60neu
in Kraft ab 21.10.2022 · idF BGBl. III Nr. 163/2022 Art. 60↗RIS↗

ARTIKEL 60

Offenlegung von Informationen

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien gewährleisten einen angemessenen Schutz der im Rahmen dieses Abkommens ausgetauschten Informationen im Einklang mit dem öffentlichen Interesse am Zugang zu Informationen.
  2. Absatz 2,Dieses Abkommen ist nicht so auszulegen, als verpflichte es die Vertragsparteien, Informationen auszutauschen oder Zugang zu ausgetauschten Informationen zu gewähren, deren Offenlegung
    1. Litera a
      Folgendes beeinträchtigen:
      1. Litera i
        die öffentliche Sicherheit,
      2. Sub-Litera, i, i
        nachrichtendienstliche, verteidigungspolitische oder militärische Belange,
      3. iii
        die internationalen Beziehungen,
      4. Sub-Litera, i, v
        die Finanz-, Währungs- oder Wirtschaftspolitik,
      5. Litera v
        die Privatsphäre oder
      6. Sub-Litera, v, i
        legitime geschäftliche Interessen oder Angelegenheiten oder
    2. Litera b
      oder in sonstiger Weise dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen würde.
  3. Absatz 3,Werden Informationen der in diesem Artikel genannten Art ausgetauscht, so erfolgt die Freigabe oder Offenlegung dieser Informationen durch die empfangende Vertragspartei nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartei oder nur, wenn es zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen notwendig ist.
  4. Absatz 4,Die Bestimmungen dieses Abkommens bezwecken in keiner Weise eine Abweichung von den Rechten und Verpflichtungen der Vertragsparteien im Rahmen bilateraler Abkommen oder Vereinbarungen betreffend Verschlusssachen, die zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden.