BGBl. I Nr. 2/2008
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und Erlassung eines Ersten Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetzes
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 61geändertText, Schlussteil (entfallen)
… 3 unveränderte Absätze
ABSTIMMUNG
ARTIKEL 61
1. Der Verwaltungsrat nimmt Beschlüsse und Empfehlungen, für die in diesem Übereinkommen keine ausdrückliche Abstimmungsvorschrift enthalten ist, wie folgt an:
(a) mit Stimmenmehrheit:
(b) einstimmig:
2. Die in Absatz 1 Buchstabe (b) genannten Beschlüsse können vorsehen,
(b) daß sie nur unter bestimmten Bedingungen bindend sind.