BGBl. Nr. 119/1992
119. Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE ALLGEMEINE GLEICHWERTIGKEIT DER STUDIENZEITEN AN UNIVERSITÄTEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten
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§ 0↗RIS↗
Art. 7neu