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BGBl. III Nr. 186/2005

kundgemacht 04.11.2005 RIS↗
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Ministerium für Nationale Verteidigung von Rumänien über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Ministerium für Nationale Verteidigung von Rumänien über den Schutz von militärisch klassifizierten Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 186/2005× zu Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Rumänien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Rumänien) neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 31.08.2005 · idF BGBl. III Nr. 186/2005 Art. 7↗RIS↗

Artikel 7

Übermittlung militärisch klassifizierter Informationen

Im Normalfall werden militärisch klassifizierte Informationen auf offiziellen Wegen weitergeleitet, doch können andere Regelungen getroffen werden, sofern diese von beiden Parteien akzeptiert werden.