in der Republik Polen des Minsteriums für Inneres und Verwaltung
BGBl. III Nr. 39/2006
Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
römisch sieben
Zu Artikel 10
Die Begleichung der Sammelrechnung erfolgt auf das Konto
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungin der Republik Österreich des Bundesministeriums für Inneres innerhalb von sechzig Tagen ab Erhalt der Rechnung.