Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 39/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2006,
Inkrafttretensdatum
30.05.2005
Langtitel
Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
StF: BGBl. III Nr. 39/2006
Ratifikationstext
Gemäß Abschnitt IX tritt das Protokoll gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen in Kraft, welches gemäß dessen Art. 15 Abs. 2 mit 30. Mai 2005 in Kraft getreten ist.Gemäß Abschnitt römisch neun tritt das Protokoll gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen in Kraft, welches gemäß dessen Artikel 15, Absatz 2, mit 30. Mai 2005 in Kraft getreten ist.
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Artikel 12 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen 1) (im folgenden „Abkommen“ genannt), haben die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Polen folgendes vereinbart:
_______________
1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 56/20051) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2005,
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2014
Dokumentnummer
NOR30005048