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BGBl. III Nr. 145/2013

kundgemacht 28.05.2013 RIS↗
Durchführungsvereinbarung zur verwaltungsmäßigen und technischen Umsetzung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten für den elektronischen Austausch von daktyloskopischen Daten
Durchführungsvereinbarung zur verwaltungsmäßigen und technischen Umsetzung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten für den elektronischen Austausch von daktyloskopischen Daten
Kundmachung BGBl. III Nr. 145/2013× zu Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) - Durchführung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) - Durchführung neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft ab 01.07.2013 · idF BGBl. III Nr. 145/2013 Art. 7↗RIS↗

Artikel 7

Kennungen für daktyloskopische Daten

Kennungen gemäß Artikel 3 PCSC Abkommen bestehen aus einer Kombination folgender Elemente:

  1. Litera a
    Code, der es der ersuchenden Partei im Fall einer Übereinstimmung ermöglicht, personenbezogene Daten und sonstige Informationen in ihren Datenbanken abzurufen, um sie der ersuchenden Partei zu übermitteln;
  2. Litera b
    Code, der dem nationalen automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssystem ermöglicht, die jeweiligen Daten dem richtigen Anfragepartner zuzuordnen.