BGBl. III Nr. 74/2019
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel römisch sieben
Sobald dieses Protokoll in Kraft tritt, ist es von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen und bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation anzumelden.