Absatz eins,Die Vertragsparteien sind gewillt, im Bereich der Berufsaus- und weiterbildung zusammenzuarbeiten, und teilen die Auffassung, dass die österreichisch-indische Zusammenarbeit die Bemühungen der Indischen Vertragspartei um die Schaffung eines innovativen Systems der Kompetenzentwicklung und der Berufsaus- und weiterbildung fördern wird.
BGBl. III Nr. 127/2023
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7
Zusammenarbeit im Bereich der Berufsaus- und weiterbildung
- Absatz 2,Die Zusammenarbeit kann, insbesondere, die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Ziffer einsden Austausch von Informationen über die von den Vertragsparteien eingerichteten Berufsaus- und weiterbildungssysteme;
- Ziffer 2die Abhaltung regelmäßiger Konsultationen auf politischer und fachlicher Ebene zwischen den zuständigen Stellen der beiden Vertragsparteien;
- Ziffer 3die Durchführung gemeinsamer Projekte im Bereich der Berufsaus- und weiterbildung in Indien mit dem Schwerpunkt auf einem dualen System der Berufsbildung und der Entwicklung von Fähigkeiten in neuen, innovativen und nachhaltigen Technologien;
- Ziffer 4die Organisation von gemeinsamen Konferenzen, Symposien und Workshops; und
- Ziffer 5die Organisation von Studienbesuchen.
- Absatz 3,Die Österreichische Vertragspartei unterstreicht das anhaltende Engagement für die Förderung der dualen Berufsausbildung nach österreichischen Standards in Indien und Informationen über die Anerkennung indischer Berufs- und Studienabschlüsse zur Erleichterung der Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte.