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RGBl. Nr. 110/1895

kundgemacht 09.08.1895 RIS↗
Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdictionsnorm)
Kundmachung RGBl. Nr. 110/1895× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Jurisdiktionsnorm – Einführungsgesetz (EGJN) neu § 0↗RIS↗
Art. 7neu
in Kraft 23.09.1895 – 31.07.2010 · idF RGBl. Nr. 110/1895 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/2010 Art. 7↗RIS↗

Artikel römisch sieben.

Die Vorschriften der Concursordnung über die Gerichtsbarkeit im Concurse und insbesondere die Bestimmungen darüber, inwiefern Klagen beim Concursgerichte zu erheben sind, inwieweit die Zuständigkeit des Concursgerichtes eine ausschließliche ist und in welchen Fällen ein durch die Concurseröffnung unterbrochenes anhängiges Verfahren bei dem Concursgerichte wieder aufzunehmen ist, bleiben in Wirksamkeit.