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BGBl. III Nr. 135/1999

kundgemacht 27.07.1999 RIS↗
135. Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens samt Anhang und Erklärung der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens
Kundmachung BGBl. III Nr. 135/1999× zu Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens×

Änderungen durch diese Kundmachung

Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu

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