der Literatur und des Verlagswesens,
BGBl. III Nr. 164/2006
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
(1) Die Vertragsparteien sind bestrebt, die gegenseitige Kenntnis der Kultur ihrer Länder zu verbessern, die kulturelle Zusammenarbeit in allen Bereichen und auf allen Ebenen weiterzuentwickeln und damit zur europäischen kulturellen Identität beizutragen.
(2) In diesem Sinne werden sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten kooperieren, insbesondere in den Bereichen
- Litera a
- Litera bdes Theaters, der Musik, des Tanzes, der bildenden Kunst,
- Litera cder Architektur, des Designs, des Films, der Fotografie, der neuen Medien,
- Litera dder Bibliotheken, Museen und Archive,
- Litera edes Denkmalschutzes, des Schutzes von Kulturgütern,
- Litera fder Volkskultur sowie
- Litera gim Rahmen von europäischen Projekten, Programmen und Institutionen.
(3) Zur Entwicklung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches unterstützen die Vertragsparteien im Rahmen ihrer Möglichkeiten kurzfristige Besuche von Künstler/inne/n und Expert/inn/en.