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BGBl. III Nr. 39/2006

kundgemacht 23.02.2006 RIS↗
Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
Kundmachung BGBl. III Nr. 39/2006× zu Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen) neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 30.05.2005 · idF BGBl. III Nr. 39/2006 Art. 8↗RIS↗

römisch acht

Expertengespräche

Zwischen Experten der beiden Vertragsparteien werden nach Bedarf Gespräche, über die Anwendung des Abkommens und dieses Protokolls abgehalten werden. Zeit und Ort solcher Gespräche werden jeweils einvernehmlich festgelegt.