BGBl. III Nr. 128/2015
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Steuern auf Einkommen und Kapital sollen in Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam und der Regierung der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen1, abgeschlossen am 2. Juni 2008, sein.
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2009,.