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BGBl. I Nr. 1/2025

kundgemacht 23.01.2025 RIS↗Parlament↗
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit
Kundmachung BGBl. I Nr. 1/2025× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Zielsteuerung-Gesundheit (Bund – Länder) neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.2024 · idF BGBl. I Nr. 1/2025 Art. 8↗RIS↗

Artikel 8

Entscheidungen zur Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene

In den Angelegenheiten der Zielsteuerung-Gesundheit erfolgen in der Bundes-Zielsteuerungskommission (Artikel 21, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) zu nachstehenden Punkten Festlegungen (Beschlüsse):

  1. Ziffer eins
    Beratung über den Entwurf für den Zielsteuerungsvertrag gemäß Artikel 7
  2. Ziffer 2
    Koordination, Abstimmungen und Festlegungen aller aus dem Zielsteuerungsvertrag inkl. Finanzzielsteuerung resultierenden Aufgaben
  3. Ziffer 3
    Jahresarbeitsprogramme zur konkreten Umsetzung des Zielsteuerungsvertrags
  4. Ziffer 4
    Zur Verwendung und Abrechnung der zusätzlichen Mittel gemäß Artikel 31, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
  5. Ziffer 5
    Zu Projekten bzw. Einsatz der Mittel im Bereich Digitalisierung/eHealth gemäß Artikel 31, Absatz 4, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
  6. Ziffer 6
    Abnahme des Konzepts zur zielgerichteten, qualitätsvollen und verbindlichen Steuerung von Patientenwegen gemäß Artikel 9, der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens
  7. Ziffer 7
    Monitoring und Berichtswesen gemäß Artikel 18, einschließlich des Finanzzielsteuerungsmonitorings
  8. Ziffer 8
    Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gemäß Artikel 21 bis Artikel 25
  9. Ziffer 9
    Rahmenregelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Ländern zu verantwortende sektorenübergreifende Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene; Erarbeitung, Erprobung von Abrechnungsmodellen für eine sektorenübergreifende Finanzierung des ambulanten Bereichs
  10. Ziffer 10
    (Weiter-) Entwicklung von Vergütungssystemen
  11. Ziffer 11
    Qualität inkl. der Einrichtung eines Qualitätsrats zur Steuerung und Koordinierung der Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheitswesens
  12. Ziffer 12
    Grundsätze, Ziele und Methoden für die Planungen einschließlich Planung Großgeräte intra- und extramural im Österreichischen Strukturplan Gesundheit und in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit
  13. Ziffer 13
    Angelegenheiten des Österreichischen Strukturplans Gesundheit einschließlich Planung Großgeräte (intra- und extramural)
  14. Ziffer 14
    Angelegenheiten der transparenten Darstellung, der vollständigen Budgetierung und der Rechnungsabschlüsse der Krankenanstalten bzw. Krankenanstaltenverbände sowie der transparenten Darstellung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Sozialversicherung für den extramuralen Bereich
  15. Ziffer 15
    Grundsätze und Ziele für die Verwendung der Mittel zur Stärkung der Gesundheitsförderung
  16. Ziffer 16
    Entwicklung von Projekten zur Gesundheitsförderung
  17. Ziffer 17
    Evaluierung der von der Bundes-Zielsteuerungskommission wahrgenommenen Aufgaben