BGBl. Nr. 54/1927
Übereinkommen über die Durchleitung elektrischer Energie und Unterzeichnungsprotokoll.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8.
Die Bestimmungen des Übereinkommens legen keinem Vertragsstaat die Verpflichtung auf, von dem Enteignungsrecht Gebrauch zu machen oder irgendeine Dienstbarkeit aufzuerlegen.