Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 258/1927

kundgemacht 22.08.1927 RIS↗
Übereinkommen über die Eichung der Binnenschiffe.
Kundmachung BGBl. Nr. 258/1927× zu Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schiffahrt - Eichung der Binnenschiffe neu § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 03.10.1927 · idF BGBl. Nr. 258/1927 Art. 8↗RIS↗

Artikel 8. Das Übereinkommen, dessen französischer und englischer Wortlaut in gleicher Weise maßgebend sein soll, trägt das Datum des heutigen Tages und bleibt bis zum 1. Oktober 1926 für jeden zur Pariser Konferenz eingeladenen Staat zur Unterzeichnung offen.