Rechtstracker.at
Kundmachungen zu Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Belgien)××
BGBl
BGBl. III Nr. 5/2017 Sonstiges kundgemacht 09.01.2017
Abkommen zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und der Zivilluftfahrtbehörde des Königreichs Belgien über die Durchführung von Artikel 83<sup>bis</sup> des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt
Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Belgien)neu