BGBl. Nr. 125/1957
125. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino-Alto Adige.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien über die Regelung des erleichterten Warenaustausches zwischen den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino - Alto Adige
Änderungen durch diese Kundmachung
Warenaustausches zwischen den Bundesländern Tirol und Vorarlberg und der italienischen Region Trentino – Alto Adige – Italien
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 9neu
Artikel 9
Das Abkommen wird in deutscher und in italienischer Sprache ausgefertigt.
Beide Texte sind authentisch.