91. Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES
Kundmachung
BGBl. Nr. 91/1958× zu Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes×
Änderungen durch diese Kundmachung
▾
Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
neu
§ 0↗RIS↗