BGBl. III Nr. 135/1999
135. Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens samt Anhang und Erklärung der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
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