Rechtstracker.at

BGBl. III Nr. 39/2006

kundgemacht 23.02.2006 RIS↗
Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
Protokoll zur Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über die Übernahme von illegal aufhältigen Personen
Kundmachung BGBl. III Nr. 39/2006× zu Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen) neu § 0↗RIS↗
Art. 9neu
in Kraft ab 30.05.2005 · idF BGBl. III Nr. 39/2006 Art. 9↗RIS↗

römisch neun

Schlussbestimmung

Das vorliegende Protokoll tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und gleichzeitig mit dem Abkommen auch außer Kraft. Geschehen zu Wien, am 10. Juni 2002 in zwei Urschriften in deutscher und polnischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.