jeder Unterzeichnung dieses Protokolls sowie dem Tage derselben unter Angabe, ob die Unterzeichnung mit oder ohne Vorbehalt bezüglich der Annahme erfolgt ist;
BGBl. III Nr. 74/2019
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel römisch neun
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika benachrichtigt alle Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und die Organisation selbst von
- Litera a
- Litera bder Hinterlegung einer Annahmeurkunde und deren Tag;
- Litera cdem Tag, an dem dieses Protokoll gemäß den Bestimmungen des Artikels römisch vier Absatz eins, in Kraft tritt.