BGBl. III Nr. 85/2026
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 9neu
Artikel römisch neun
Durchführungsvereinbarungen
Dieses Abkommen kann durch weitere Durchführungsvereinbarungen umgesetzt werden. Solche Durchführungsvereinbarungen können zwischen der Bundesministerin für Landesverteidigung der Republik Österreich und den jordanischen Streitkräften geschlossen werden.