Absatz eins,In dieses Patentregister sind auf Antrag in ihrem bisherigen Rang einzutragen:
- Ziffer einsPatente, die
- Litera avom Österreichischen Patentamt,
- Litera bvon der Zweigstelle Österreich des Deutschen Reichspatentamtes,
- Litera cvom Deutschen Reichspatentamt bis zum 27. April 1945 auf Grund von Anmeldungen, die noch beim Österreichischen Patentamt erfolgten,
- Litera dvom Deutschen Reichspatentamt bis zum 27. April 1945 auf Grund von Anmeldungen, die beim Deutschen Reichspatentamt nach dem 12. März 1937 erfolgten,
erteilt wurden. - Ziffer 2Alle anderen Eintragungen, die zu den unter Ziffer eins, angeführten Patenten erfolgt und nach dem Patentgesetz zulässig sind.